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Ratgeber · Stand Juli 2026

Nach der Heizungsförderung: Jetzt steht die Einspeisevergütung zur Debatte.

Ein Reformentwurf aus dem Wirtschaftsministerium sieht vor, die garantierte Einspeisevergütung für neue Solaranlagen ab 2027 zu streichen. Noch ist nichts beschlossen – aber wer seine Anlage 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich die Vergütung für 20 Jahre. Wir ordnen ein und rechnen durch, was das für Ihr Dach bedeutet.

Was steht zur Debatte?

Drei Entwicklungen, die den Zeitpunkt entscheidend machen

Es wäre nicht die erste Kürzung in diesem Jahr: Zum 21. Juli wurden bereits die Zuschüsse für Wärmepumpen gesenkt – aus Ankündigungen wurde Realität. Jetzt richtet sich der Blick auf die Solarförderung. Das ist der Stand:

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Die Einspeisevergütung soll für Neuanlagen enden

Ein Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium sieht vor, dass neue Solaranlagen bis 25 kWp, die ab 2027 ans Netz gehen, keine feste Einspeisevergütung mehr erhalten. Beschlossen ist das noch nicht – aber die Richtung ist klar benannt.

02

Die EU-Genehmigung läuft ohnehin aus

Die heutige Einspeisevergütung ist beihilferechtlich nur bis Ende 2026 genehmigt. Eine Reform des EEG muss also kommen – offen ist nur, wie sie ausfällt. Für bestehende Anlagen gilt Bestandsschutz: Wer die Vergütung hat, behält sie über die vollen 20 Jahre.

03

Die Vergütung sinkt bereits planmäßig

Unabhängig von jeder Reform sinken die Sätze alle sechs Monate um 1 Prozent – die nächste Absenkung kommt zum 1. August 2026. Und wichtig: Maßgeblich ist immer der Zeitpunkt der Inbetriebnahme, nicht der Bestellung.

Beispielrechnung

Was heißt das in Euro?

Eine durchschnittliche Anlage aus unserer Region: 10 kWp auf dem Dach plus 10-kWh-Speicher. Das ergibt rund 10.000 Kilowattstunden Solarstrom im Jahr, davon werden etwa 65 Prozent selbst verbraucht – der Überschuss fließt ins Netz.

Wer laut Reformentwurf ab 2027 in Betrieb nimmt, bekäme für denselben Überschuss: null Euro. Rund 5.400 Euro Unterschied – allein durch den Zeitpunkt der Inbetriebnahme.

Einspeise-Einnahmen bei Inbetriebnahme 2026

Anlage (typisches Einfamilienhaus)10 kWp + 10-kWh-Speicher
Solarstrom pro Jahr≈ 10.000 kWh
Selbst verbraucht (65 %)≈ 6.500 kWh
Eingespeister Überschuss≈ 3.500 kWh
Vergütungssatz (Inbetriebnahme bis 31.07.2026)7,78 ct/kWh
Einspeise-Einnahmen pro Jahr≈ 272 €
Garantiert über 20 Jahre≈ 5.450 €

Der größere Posten steht bewusst nicht in dieser Karte: Die 6.500 selbst verbrauchten Kilowattstunden ersparen zusätzlich rund 2.300 Euro Stromkosten pro Jahr – unabhängig von jeder Reform. Dazu gleich mehr.

Lohnt sich Photovoltaik dann noch?

Ja – aber die Rechnung verschiebt sich. Und genau deshalb zählt der Zeitpunkt.

Eine Solaranlage verdient ihr Geld heute an zwei Stellen – und nur eine davon steht zur Debatte:

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Eigenverbrauch schlägt Einspeisung – um das Vier- bis Fünffache

Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde erspart Ihnen 30 bis 40 Cent Netzstrom – die Einspeisung bringt 7,78 Cent. Moderne Anlagen werden deshalb auf Eigenverbrauch ausgelegt: Mit einem Speicher steigt der Anteil von rund 35 auf 60 bis 80 Prozent, und steuerbare Verbraucher wie Wärmepumpe oder Wallbox laufen dann, wenn die Sonne scheint. Diese Ersparnis kann Ihnen keine Reform nehmen.

Stromspeicher und Solaranlage am Einfamilienhaus
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Die Einspeisevergütung ist der garantierte Bonus obendrauf – noch

Auch mit Speicher bleibt ein Überschuss – und der bringt bei Inbetriebnahme 2026 rund 270 Euro im Jahr, garantiert über 20 Jahre. Das sind gut 5.400 Euro Planungssicherheit, unabhängig von Börsenpreisen und Politik. Wer seine Anlage 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich diesen Bonus dauerhaft: Für Bestandsanlagen gilt Bestandsschutz, egal wie die Reform ausfällt.

Einspeisezähler einer Photovoltaikanlage
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Photovoltaik und Wärmepumpe: der doppelte Hebel

Läuft die Wärmepumpe mit Solarstrom vom eigenen Dach, heizt sie nochmals deutlich günstiger – und die Anlage amortisiert sich schneller, weil mehr Strom selbst verbraucht wird. Wer beides kombiniert, macht sich weitgehend unabhängig von Strompreis, Gaspreis und Förderpolitik. Übrigens: Auch die Wärmepumpen-Förderung sinkt seit Juli schrittweise – in unserem Ratgeber dazu rechnen wir das durch.

Wärmepumpe und Photovoltaik am Einfamilienhaus
Wie geht es weiter?

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Alle Angaben nach bestem Wissen, Stand Juli 2026. Vergütungssätze laut Bundesnetzagentur (7,78 ct/kWh Teileinspeisung bis 10 kWp, gültig für Inbetriebnahmen bis 31.07.2026, danach planmäßige Absenkung um 1 % je Halbjahr). Die dargestellte Reform basiert auf einem Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums und ist nicht beschlossen; Änderungen im Gesetzgebungsverfahren sind möglich.